Wenn Verhandlungen stocken: Die Einigungsstelle als Erfolgsfaktor! ⚖️ 

Hol dir das taktische Handwerkszeug, um Konflikte souverän zu lösen und echte Ergebnisse für die Belegschaft zu erzielen!

15. bis 16.09.2026

Wenn es nicht weitergeht – die Einigungsstelle

AK-Bildungszentrum Kirkel
Ab08:00 Uhr  bis  17:00 Uhr
2-tägig   ganztags   gemeinsames Frühstück zu Beginn  

Seminarleitung Martin Zimmer Adrian Fortuin
max. Teilnehmende: 15
Anmeldefrist: 14.08.2026
Kosten: €680
Inhaltsbeschreibung

Betriebs- und Personalräte haben umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einzubringen. Agieren ist besser als reagieren und jedes Mitbestimmungsrecht beinhaltet auch eine Verpflichtung der Interessensvertretung, sich im Sinne der Beschäftigten einzubringen, nicht nur im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was jedoch, wenn der Arbeitgeber oder die Dienststelle anderer Meinung ist? 

Die Einigungsstelle ist dann das Mittel der Wahl. Das Seminar vermittelt das Handwerkszeug, um Konflikte mit Hilfe eines Einigungsstellenverfahrens zu lösen. 

Das Seminar behandelt die Themen: 
  • Beteiligungsmöglichkeiten der Interessensvertretungen
  • Mitbestimmungsgegenstand
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Besetzung der Einigungsstelle
  • Kosten
  • Einsetzen der Einigungsstelle
  • arbeitsgerichtliches Verfahren zum Einsetzen der Einigungsstelle
  • Verfahrensablauf
  • Wirkungen der Entscheidung
  • Anfechtungsmöglichkeit
  • weitere arbeitsgerichtliche Verfahren
  • strategische Ausrichtung
  • strukturiertes Vorgehen

Das praxisbezogene Seminar vermittelt Grundlagen über die rechtlichen Voraussetzungen eines  Einigungsstellenverfahrens. Es beinhaltet lösungsorientierte Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte unbedingt achten sollten. 

Zielgruppen:

Betriebs- und Personalräte

Veranstalter:

BEST e.V.

Bei Fragen zur Anmeldung:

Anke Hien-Bausch 0681 4005-249

Wichtige Informationen

Für die Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums und die schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erforderlich!
Die Seminare werden durchgeführt auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG, nach § 51 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG, nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. nach § 16 Abs. 1 MAVO.

Die Kosten für BEST-Seminare enthalten folgende Leistungen:

  • Seminardurchführung
  • Seminarunterlagen
  • Mittagessen
  • Pausenerfrischung

Übernachtungen sind im Preis nicht enthalten, können aber auf Anfrage gerne für Sie arrangiert werden.
Frühstück und Abendessen – sofern zur Übernachtungen gebucht – werden nach Abschluss des Seminars separat berechnet.

Bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor einem Seminar wird eine Ausfallgebühr von 100,00 Euro erhoben. Ersatzpersonen können kostenfrei benannt werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich digital, per Post oder Fax an BEST e. V. c/o Arbeitskammer des Saarlandes, Fritz-Dobisch-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken. Tel.: 0681 4005-249, Fax.: 0681 4005-215. 

Bitte benutzen Sie für die Anmeldung unser Anmeldeformular, das Sie über den Button “Jetzt anmelden” erreichen.