Beratung ist Vertrauenssache.
Seit 1989 unterstützen wir Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in ihrer täglichen Arbeit.
Unser Beratungsspektrum reicht von der telefonischen Kurzberatung bis zu der gemeinsamen Erarbeitung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung oder der Umsetzung von umfassenden Gestaltungsprojekten z. B. auf der Grundlage einer Beschäftigtenbefragung. Unsere langjährige Erfahrung aus zahlreichen betrieblichen Projekten bildet dabei die Basis für eine erfolgreiche Beratung.
In drei Schritten zur BEST[en] Beratung
Schritt 1
Direkter Draht zu BEST – einfach und unkompliziert.
Jetzt anrufen!
E-Mail schreiben
Im Verlauf der Kontaktaufnahme wird – falls notwendig – ein Beratungstermin vereinbart.
Die Erstberatung ist dank der Unterstützung durch die Arbeitskammer für saarländische Gremien kostenlos.
Schritt 2
Wenn eine besondere Aufgabe spezielles Fachwissen erfordert, kann der Betriebsrat, Personalrat oder die Mitarbeitervertretung darüber beraten.
Anschließend wird formal festgehalten, dass hierfür ein externer Sachverstand benötigt wird.
Daraufhin wird ein entsprechender Beschluss gefasst (§ 80 Abs. 3 BetrVG, § 46 Absatz 2 SPersVG, § 46 Abs. 1 BPersVG, § 17 MAVO Speyer (i.d.F.v. 20.12.2017), § 17 MAVO Trier (i.d.F.v. 01. März 2025), § 25 Abs. 2 MVG-EKD).
Schritt 3
Handelt es sich um ein umfangreicheres Projekt, erstellt BEST ein schriftliches Angebot. Will das Gremium das Angebot annehmen, muss es dazu einen entsprechenden Beschluss fassen.
Der Beschluss ist Arbeitgeber:in oder Dienstherr:in mitzuteilen, damit die Kosten übernommen werden. Seminare und Schulungsveranstaltungen werden für Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, für Personalräte gemäß § 51 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG, für Mitarbeitervertretungen auf der Grundlage von § 30 MVG-EKD bzw. § 16 MAVO Speyer (i.d.F.v. 20.12.2017) oder § 16 MAVO Trier (i.d.F.v. 01. März 2025) durchgeführt.
Weitere Infos und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Freistellungsratgeber (Link setzen) und in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.